nur 99 €

Wohnsitz anmelden abmelden in München – Ihre schnelle und einfache Lösung

Umziehen kann stressig sein, aber das Anmelden Ihres Wohnsitzes in München muss es nicht sein. Wir nehmen Ihnen diese Last ab und sorgen dafür, dass Sie sich auf die wichtigeren Dinge konzentrieren können.
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Wohnsitz anmelden in München

Vermeiden Sie Wartezeiten und Aufwand

Als professioneller Dienstleister nehmen wir Ihnen die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in München ab und sparen Ihnen dadurch wertvolle Zeit und unnötige Wege.

Wie funktioniert der Service zur Anmeldung des Wohnsitzes in München?

Wir sorgen dafür, dass Ihr Umzug nach München reibungslos und stressfrei verläuft. Egal ob Sie innerhalb Münchens umziehen, von einer anderen Stadt nach München ziehen oder Ihr Zweitwohnsitz in München ist – unser Service zur Anmeldung des Wohnsitzes ist genau das Richtige für Sie.

Wohnsitz anmelden abmelden München
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Was benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in München?

Um unseren Service zu nutzen, benötigen Sie lediglich die relevanten Unterlagen. Wir kümmern uns um den Rest. Dazu gehören:

1. Ausweisdokumente (Reisepass / Personalausweis)

Ein gültiges Ausweisdokument aller meldepflichtigen Personen ist erforderlich. Wenn München Ihr Hauptwohnsitz wird, sollten Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden, Ihren Reisepass zur Aktualisierung der Anschrift/Wohnort bereit halten.

2. Bestätigung des Wohnungsgebers (hier herunterladen)

Eine Bestätigung des Wohnungsgebers/Eigentümers über den Bezug der Wohnung ist ebenfalls notwendig. Sollte diese nicht oder noch nicht vorliegen, können Sie eine Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung abgeben.

3. Anmeldeformular ausgefüllt (hier herunterladen)

4. Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben (hier herunterladen)

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Wohnsitz abmelden in München – Wir machen es Ihnen leicht

Wenn Sie planen, München zu verlassen und Ihren Wohnsitz abzumelden, sind wir hier, um Ihnen zu helfen. Unser Service für das Abmelden des Wohnsitzes in München ist schnell, effizient und spart Ihnen wertvolle Zeit.

Wie funktioniert der Service zur Abmeldung des Wohnsitzes in München?

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, erfolgt Ihre Abmeldung in München automatisch, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie jedoch ins Ausland ziehen, kümmern wir uns um Ihre Abmeldung bei der Münchner Meldebehörde.

Nutzen Sie unseren bequemen Service

Vermeiden Sie den Stress und die Wartezeiten, die mit dem Abmelden Ihres Wohnsitzes in München verbunden sein können. Lassen Sie uns den Papierkram erledigen und genießen Sie den Komfort, dass alles für Sie erledigt wird. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

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Was benötigen Sie für die Abmeldung Ihres Wohnsitzes in München?

1. Abmeldeformular ausgefüllt (hier herunterladen)

2. Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Wir übernehmen den ganzen behördlichen Vorgang für die Anmeldung / Abmeldung Ihres Wohnsitzes in München für nur 99 €

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FAQ – Häufige Fragen

Was muss ich tun, wenn ich nach München ziehe und mein Fahrzeug ummelden möchte?
Wenn Sie neu nach München ziehen und Ihr Fahrzeug ummelden möchten, können Sie unseren speziellen Service zur „Fahrzeuganmeldung in München“ in Anspruch nehmen. Wir kümmern uns um alle erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassungsbehörde. Das beinhaltet die Vorlage Ihrer neuen Wohnsitzanmeldung in München, der aktuellen Fahrzeugpapiere, sowie eines gültigen Hauptuntersuchungsberichts. Mit unserem umfassenden Service-Paket können Sie sowohl die Wohnsitzanmeldung als auch die Fahrzeuganmeldung effizient und bequem abwickeln. Wir sind hier, um Ihnen den Übergang zu erleichtern und Ihnen wertvolle Zeit und Mühe zu ersparen.
Gibt es Ausnahmen bei der Meldepflicht?
Wenn Sie bereits einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben und zusätzlich eine weitere Unterkunft für einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten beziehen, ist eine Anmeldung für diese zusätzliche Unterkunft nicht erforderlich. Sind Sie jedoch normalerweise im Ausland ansässig und nicht in Deutschland gemeldet, müssen Sie sich erst nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland anmelden, wobei die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieser drei Monate erfolgen muss. Eine Ausnahme besteht auch für Personen, die bereits in Deutschland gemeldet sind und in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung zur Betreuung von pflegebedürftigen oder behinderten Menschen aufgenommen werden – in diesem Fall ist keine Anmeldung erforderlich. Wenn Sie jedoch nicht in Deutschland gemeldet sind und Ihr Aufenthalt in einer solchen Einrichtung länger als drei Monate dauert, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieser drei Monate anmelden.
Muss ich mich ummelden wenn ich innerhalb des gleichen Hauses umziehe?
Ja, gemäß dem Münchner Melderecht sind Sie verpflichtet, sich auch bei einem Umzug innerhalb desselben Hauses umzumelden. Die Änderung Ihrer spezifischen Wohnadresse, etwa von Wohnung 1 zu Wohnung 2, muss beim Münchner Einwohnermeldeamt angezeigt werden. Dies ist sowohl für die Aktualisierung Ihrer offiziellen Dokumente und Unterlagen, wie Ihrem Personalausweis und Reisepass, als auch für andere behördliche Belange relevant. Wenn Sie unseren Service „Wohnsitz anmelden in München“ nutzen, können wir Ihnen dabei helfen, diesen Prozess problemlos und effizient zu gestalten. Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen sollte, um den Münchner Meldevorschriften zu entsprechen.
Ist es möglich für einen ausländischen EU-Bürger, in Deutschland einen Nebenwohnsitz zu registrieren, während der Hauptwohnsitz im EU-Ausland registriert ist?
Nach deutschem Melderecht ist dies nicht möglich. Unabhängig von der Wohnsituation im Ausland (sei es im EU-Ausland oder in anderen Ländern), wird jeder Wohnsitz in Deutschland als Hauptwohnsitz betrachtet.
Was ist zu tun, wenn Sie nach der Registrierung Ihres Wohnsitzes keine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) erhalten haben oder diese verloren haben?

Etwa 2-4 Wochen nach Ihrer ersten Anmeldung sollten Sie und/oder Ihre Familienmitglieder vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein Mitteilungsschreiben mit Ihrer Steueridentifikationsnummer per Post erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und Ihren Arbeitgeber informieren müssen.

Sollten Sie dieses Schreiben nicht erhalten oder verloren haben, können Sie das Online-Formular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter dem folgenden Link nutzen:
https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html.
Hier können Sie eine erneute Zustellung Ihrer Steueridentifikationsnummer beantragen.

Um das Mitteilungsschreiben sicher zu erhalten, sollten Sie bei der Anmeldung möglichst vollständige und genaue Angaben zu Ihrer Wohnadresse machen (zum Beispiel vollständige Vornamen und Nachnamen, detaillierte Adresszusätze wie Gebäudeteile; eine klare Beschriftung des Briefkastens für die Postzustellung ist ebenfalls hilfreich).

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